Neue Umwelthaftung erfordert eigene Haftpflichtversicherung
03.02.2010Vor allem für Unternehmer, die im produzierenden Bereich tätig sind, gibt es nun durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie schärfere Haftungsbestimmungen und zwar für den Fall, dass durch einen Störfall die Umwelt nachhaltig beeinträchtigt wird. Im neuen Umwelthaftungs-Gesetz ist nun geregelt, dass bei Betrieben, die mit umweltbeeinträchtigenden Stoffen oder Arbeitstechniken zu tun haben, auch ohne Verschulden eine Haftung für so genannte "Biodiversitätsschäden" entstehen kann. Es handelt sich dabei vorwiegend um Umwelt-beeinträchtigungen, die sich nachteilig auf geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie auf natürliche Lebensräume auswirken.
Von der neuen Rechtslage sind nicht nur Großbetriebe, die chemische Stoffe produzieren sondern auch kleinere Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Betreiber von öffentlichen Kläranlagen, Müllverbrennungsanlagen und dergleichen, betroffen. Da in konventionellen Haftpflichtversicherungen derartige Risiken nicht versichert sind, sind betroffene Betriebe gut beraten, den Versicherungsschutz an die neue Rechtslage anzupassen.
Da die Auswirkungen des neuen Gesetzes aber noch nicht näher abgeschätzt werden können und auch entsprechende Landesgesetze zum Teil noch ausständig sind, sollte mit längerfristigen Vertragsabschlüssen noch zugewartet werden und sollten daher vorerst nur kurzfristige Versicherungsdeckungen beantragt werden.